
In 5 Schritten zu Ihrem Unfallgutachten
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten – so unkompliziert geht's:
- Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular
- Terminvereinbarung – vor Ort bei Ihnen oder in unserem Sachverständigenbüro in Stolberg
- Detaillierte Schadenaufnahme mit professioneller Fotodokumentation
- Erstellung Ihres unabhängigen Unfallgutachtens meist innerhalb von 24 Stunden
- Übermittlung an Versicherung, Rechtsanwalt oder direkt an Sie
Auch bei Rückfragen oder weiterem Klärungsbedarf danach bleiben wir Ihr zentraler Ansprechpartner, ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten – so unkompliziert geht's:
- Kontaktaufnahme telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular
- Terminvereinbarung – vor Ort bei Ihnen oder in unserem Sachverständigenbüro in Stolberg
- Detaillierte Schadenaufnahme mit professioneller Fotodokumentation
- Erstellung Ihres unabhängigen Unfallgutachtens meist innerhalb von 24 Stunden
- Übermittlung an Versicherung, Rechtsanwalt oder direkt an Sie
Auch bei Rückfragen oder weiterem Klärungsbedarf danach bleiben wir Ihr zentraler Ansprechpartner, ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Unsere Leistungen im Schadensfall
Nach einem Unfall sind sich viele Betroffene nicht bewusst, welche Ansprüche sie tatsächlich geltend machen können. Mit aktueller Messtechnik dokumentieren wir alle unfallrelevanten Schäden – sichtbar und verdeckt – und erstellen daraus ein unabhängiges Unfallgutachten, das als verlässliche, rechtssichere Basis für eine transparente und vollständige Schadenregulierung dient.
- Für Sie kostenfrei bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden
- Gutachtenerstellung meist innerhalb von 24 Stunden
- Lückenlose Beweissicherung inklusive professioneller Schadensfotos
- Messung der Lackschichtdicken und Analyse unfallbedingter Spuren
- Präzise Ermittlung der Reparaturkosten gemäß Herstellerrichtlinien
- Bestimmung von Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Ermittlung von Nutzungsausfall und merkantiler Wertminderung
- Geeignet für Haftpflicht-, Kasko- und Bagatellschäden

Wir unterstützen Sie im gesamten Schadenprozess
Ein Unfall im Straßenverkehr bringt oft Ärger, Zeitdruck und Unsicherheit mit sich. Genau in dieser Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen den Rücken freihält.
Unsere qualifizierten Kfz-Gutachter begleiten Sie im gesamten Schadenprozess und erstellen Ihr Unfallgutachten: Wir analysieren den Unfallhergang, dokumentieren alle relevanten Schäden rechtssicher und fertigen ein unabhängiges Gutachten an, das von Versicherungen anerkannt wird. Zuverlässig, objektiv und zeitnah.
Wir sind für Sie im Einsatz in Stolberg, Aachen, Alsdorf, Eschweiler und der gesamten Städteregion Aachen sowie im Kreis Düren und Kreis Heinsberg.
Ein Unfall im Straßenverkehr bringt oft Ärger, Zeitdruck und Unsicherheit mit sich. Genau in dieser Situation ist es entscheidend, einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen den Rücken freihält.
Unsere qualifizierten Kfz-Gutachter begleiten Sie im gesamten Schadenprozess und erstellen Ihr Unfallgutachten: Wir analysieren den Unfallhergang, dokumentieren alle relevanten Schäden rechtssicher und fertigen ein unabhängiges Gutachten an, das von Versicherungen anerkannt wird. Zuverlässig, objektiv und zeitnah.
Wir sind für Sie im Einsatz in Stolberg, Aachen, Alsdorf, Eschweiler und der gesamten Städteregion Aachen sowie im Kreis Düren und Kreis Heinsberg.

Ihr Recht. Kostenfrei für Sie.
Ihre Rechte im Detail
Nicht jeder Unfall läuft gleich ab. Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Sonderfällen – von der Bagatellgrenze bis zum Quotenvorrecht.
Haftpflichtschaden, Kaskoschaden oder Unfallgegner unbekannt?
Ob Ihr Fall über die Haftpflicht- oder Ihre eigene Kaskoversicherung läuft, hat erheblichen Einfluss auf Ihre Ansprüche. Bei einem Haftpflichtschaden hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall zumindest teilweise verschuldet – hier tritt dessen Versicherung ein, und Sie haben die volle freie Wahl Ihres Sachverständigen, ohne eigene Kosten zu tragen. Bei einem Kaskoschaden, etwa nach einem Alleinunfall oder wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, reguliert Ihre eigene Fahrzeugversicherung, meist abzüglich Selbstbeteiligung. Ist der Unfallgegner unbekannt (z. B. nach Fahrerflucht) oder im Ausland versichert, wird es komplexer: Bei fehlendem Verursacher kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verkehrsopferhilfe e.V. einspringen, bei ausländischen Versicherern übernimmt meist ein deutscher Regulierungsbeauftragter die Abwicklung. In beiden Fällen ist eine lückenlose, unabhängige Dokumentation besonders wichtig, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten? Die Bagatellgrenze
Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Die sogenannte Bagatellgrenze liegt laut BGH-Rechtsprechung (VI ZR 365/03) bei etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Ist bereits anhand des äußeren Schadenbilds eindeutig erkennbar, dass nur oberflächliche Kratzer ohne tieferliegende Schäden vorliegen, kann darunter ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichen. Entscheidend ist aber nicht allein die Schadenhöhe, sondern ob ein begründeter Zweifel an verborgenen Schäden besteht – besteht dieser Zweifel, haben Sie weiterhin Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
Das Quotenvorrecht bei Teilschuld
Bei einer Teilschuld gilt eine besondere Regelung, das sogenannte Quotenvorrecht: Verfügen Sie über eine eigene Vollkaskoversicherung, können bestimmte Kostenpositionen – darunter auch die Sachverständigenkosten – über die Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoversicherung effektiv zu 100 Prozent abgedeckt werden, statt nur anteilig nach Ihrer Haftungsquote.
Wenn die Versicherung Ihr Gutachten anzweifelt
Ein von einem unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten wird von Versicherungen und Gerichten in der Regel anerkannt. Möchte die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten dennoch anzweifeln, müsste sie dafür ein eigenes Gegengutachten in Auftrag geben – ein bloßer Widerspruch reicht nicht aus. Bei anhaltenden Streitfällen kann im Zweifel ein gerichtlich bestelltes Gutachten den Ausschlag geben. Bei AUTONORM stehen wir hinter unseren Gutachten und stehen bei Rückfragen von Versicherungen jederzeit für Klärung zur Verfügung.
Wie lange habe ich Zeit für ein Gutachten?
Für private Kfz-Gutachten gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstfrist – Ihre Schadensersatzansprüche verjähren regulär erst nach drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres. Trotzdem gilt: Je früher das Gutachten erstellt wird, desto zuverlässiger lassen sich Schäden dokumentieren, bevor Spuren verblassen oder Reparaturen vorgenommen werden. Wir empfehlen, uns innerhalb weniger Tage nach dem Unfall zu kontaktieren.
Was, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?
Auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, kann ein Gutachten sinnvoll sein – etwa um den Schaden korrekt gegenüber Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung zu dokumentieren. Die Regulierung läuft dann anders als bei einem unverschuldeten Unfall.
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Personenzertifiziert durch TÜV Rheinland
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Über 20 Jahre Erfahrung im Kfz-Handwerk
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Zertifizierungen & Branchenpartner
Ein Gutachten ist nur so gut wie die Grundlage, auf der es entsteht. Für die Kalkulation von Reparaturkosten nutzen wir DAT (Deutsche Automobil Treuhand), den Branchenstandard, dessen Kalkulationen von Werkstätten und Versicherungen gleichermaßen anerkannt werden. Die eigentliche Gutachtenerstellung erfolgt mit AutoiXpert, spezialisierter Software für Kfz-Sachverständige, die ein einheitliches, gerichtsfestes Format sicherstellt. Bei Old- und Youngtimern arbeiten wir mit classic-analytics zusammen, einem auf klassische Fahrzeuge spezialisierten Bewertungspartner mit eigener historischer Marktdatenbank. Über SB.WERK sind wir zusätzlich in ein Weiterbildungs- und Fachnetzwerk eingebunden. Vor Ort setzen wir zusätzlich moderne, spezialisierte Mess- und Aufnahmetechnik ein.





Sehr kompetenter und zuverlässiger Service. Herr Jacobi hat sich Zeit genommen, alles verständlich zu erklären, und das Gutachten wurde zügig erstellt. Freundlicher Kontakt und professionelle Abwicklung – absolut empfehlenswert!
Top Gutachterbüro! Sehr freundlich, zuverlässig und fachlich absolut kompetent. Alles wurde schnell, sauber und professionell abgewickelt. Man fühlt sich gut beraten und merkt direkt, dass hier Erfahrung und Fachwissen dahinterstecken. Klare Empfehlung!
Das ist ein Top-Sachverständigenbüro. Tolles Gutachten, mit sehr viel Aufwand erstellt, pünktlich, fairer Preis, sehr freundlich. Was will man mehr?
FAQ
Häufige Fragen an Kfz-Gutachter zum Thema Unfallgutachten
Warum ist ein Unfallgutachten so wichtig?
Nur mit einem unabhängigen Gutachten werden alle Schadenpositionen korrekt erfasst und ausgezahlt – dazu zählen neben den Reparaturkosten auch Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung. Ohne Gutachten bleiben diese Ansprüche oft unberücksichtigt.
Wer kann nach einem Unfall als Gutachter beauftragt werden?
Sie haben freie Gutachterwahl – Sie müssen keinen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren.
Wer beauftragt den Gutachter?
Als Geschädigter beauftragen Sie den Gutachter selbst – bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
Was bedeutet "fiktive Abrechnung" bei einem Unfallgutachten?
Sie lassen sich die im Gutachten ermittelte Reparatursumme auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen – Sie entscheiden frei, ob und wo repariert wird.
Sollte ich direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen?
Nicht zwingend nötig – wir übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit der Versicherung für Sie.

