Nicht jeder Unfall lässt sich eindeutig einer Seite zuordnen – oft tragen beide Beteiligten eine Mitschuld. Was das für Ihre Ansprüche und insbesondere für die Kosten Ihres Kfz-Gutachtens bedeutet, erklären wir hier.
Was ist die Haftungsquote?
Wird nach einem Unfall eine Teilschuld festgestellt, übernimmt die gegnerische Versicherung nur den Anteil Ihrer Kosten, der ihrer Haftungsquote entspricht. Bei einer Quote von 50 zu 50 zahlt sie also nur die Hälfte – und zwar für alle Schadenspositionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und mehr.
Das Quotenvorrecht: der Rest muss nicht verloren sein
Verfügen Sie über eine eigene Vollkaskoversicherung, gibt es einen Weg, den offenen Rest zumindest teilweise zu schließen: das sogenannte Quotenvorrecht. Für vier kongruente Positionen – Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten und Abschleppkosten – muss Ihre Vollkasko die noch offene Differenz übernehmen, ohne dass dabei Ihre Selbstbeteiligung abgezogen wird. Diese vier Positionen erhalten Sie dadurch effektiv zu 100 Prozent. Bei Mietwagenkosten oder einer Nutzungsausfallentschädigung gilt das nicht, hier bleibt es bei Ihrer Haftungsquote.
Wird Ihre Kaskoversicherung durch die Inanspruchnahme in der Prämie teurer, können Sie diesen sogenannten Höherstufungsschaden anteilig entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung zurückfordern.
Wenn die Versicherung sich weigert: Ihre Optionen bei bestrittener Teilschuld
Zahlt die gegnerische Versicherung außergerichtlich keinen Cent mehr, haben Sie im Kern drei Möglichkeiten: Erstens, sich mit der Teilzahlung zufriedengeben – der Rest bleibt dann unbezahlt. Zweitens, die restliche Summe gerichtlich einklagen – ohne Rechtsschutzversicherung ein finanzielles Risiko, da der Prozess bei einer Niederlage Kosten verursacht und zudem lange dauert. Drittens, bei vorhandener Vollkaskoversicherung den Restschaden über das oben beschriebene Quotenvorrecht regulieren – oft der schnellste und risikoärmste Weg.
Was das für Ihr Kfz-Gutachten bedeutet
Die Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten gehören zu den Positionen, die über das Quotenvorrecht vollständig erstattet werden können – auch bei erheblicher Teilschuld. Da die genaue Abwicklung rechtlich anspruchsvoll ist, lohnt sich bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht, der diese Möglichkeiten kennt und Sie umfassend berät.
Unabhängig von der Schuldfrage erstellen wir Ihr Gutachten neutral und dokumentieren den Schaden objektiv – die Grundlage für jede weitere Regulierung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrem Fall.


