Unfall selbst verschuldet: Was jetzt für Ihre Vollkasko zählt

War der Unfall die eigene Schuld, laufen die Dinge anders als bei einem unverschuldeten Schaden – dann übernimmt nämlich nicht die gegnerische Versicherung, sondern höchstens Ihre eigene Kaskoversicherung. Was das konkret für Sie bedeutet:

Was übernimmt die Vollkasko bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Eine Teilkasko springt bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nicht ein – sie deckt nur bestimmte Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall oder Brand ab. Für den eigenen Schaden nach einem selbst verursachten Unfall ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Sie übernimmt die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug – allerdings abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Selbstbeteiligung und Rückstufung: das kostet ein Kaskoschaden wirklich

Die Selbstbeteiligung ist der Teil, den Sie in jedem Fall selbst tragen, unabhängig von der Schadenshöhe. Hinzu kommt ein oft unterschätzter Faktor: Ein regulierter Kaskoschaden führt in der Regel zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, wodurch sich Ihr Beitrag in den Folgejahren erhöhen kann. Bei kleineren Schäden lohnt sich deshalb oft eine Kosten-Nutzen-Abwägung: Ist der Schaden nur wenig höher als Selbstbeteiligung plus Rückstufungskosten, kann die private Zahlung günstiger sein als die Meldung an die Versicherung.

Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit

Auch die Vollkasko zahlt nicht in jedem Fall: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – etwa bei erheblicher Alkoholisierung oder eklatanten Verkehrsverstößen – kann die Leistung ganz oder teilweise verweigert werden. Ob im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist oft eine Frage der genauen Umstände.

Warum sich ein unabhängiges Gutachten trotzdem lohnt

Anders als beim Haftpflichtschaden übernimmt Ihre eigene Kaskoversicherung nicht automatisch die Kosten für ein unabhängiges Gutachten – den genauen Unterschied zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoschaden haben wir in einem eigenen Artikel zusammengefasst. Dennoch stärkt eine neutrale, fachlich fundierte Dokumentation Ihre Verhandlungsposition gegenüber der eigenen Versicherung erheblich – gerade wenn es um strittige Fragen wie Schadenshöhe oder groben Fahrlässigkeitsvorwurf geht. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie zu den Kosten in Ihrem konkreten Fall.

Weiterlesen