Kommt es bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug zum Totalschaden, zahlt die Kfz-Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Klingt erstmal fair – reicht aber oft nicht aus, um die noch offene Leasingrate oder den Kreditrestbetrag zu decken. Genau für diese Lücke gibt es die GAP-Deckung.
Was ist die GAP-Deckung?
GAP steht für "Guaranteed Asset Protection". Die Zusatzversicherung übernimmt bei Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen dem, was Ihre Kfz-Versicherung als Wiederbeschaffungswert auszahlt, und dem, was Sie laut Leasing- oder Finanzierungsvertrag noch schulden.
Warum entsteht überhaupt eine Lücke?
Besonders Neuwagen und junge Gebrauchtwagen verlieren in den ersten Monaten überdurchschnittlich stark an Wert. Die Restschuld aus dem Leasing- oder Kreditvertrag sinkt dagegen meist deutlich langsamer, vor allem bei geringer Anzahlung. Die Folge: In den ersten Jahren kann die Restschuld spürbar höher liegen als der aktuelle Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Für wen lohnt sich GAP besonders?
Je teurer das Fahrzeug und je geringer die Anzahlung, desto größer fällt die mögliche Differenz aus – bei Fahrzeugen der Mittel- und Oberklasse mit klassischer Leasingfinanzierung ist die GAP-Deckung deshalb besonders relevant.
Warum der korrekte Wiederbeschaffungswert entscheidend ist
Die Höhe der GAP-Leistung hängt unmittelbar davon ab, wie hoch der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs angesetzt wird: Je niedriger dieser Wert ausfällt, desto größer wird automatisch die Lücke zur Restschuld – und desto mehr muss die GAP-Deckung ausgleichen, sofern überhaupt eine ausreichende Deckungssumme vereinbart wurde. Da der Wiederbeschaffungswert je nach Bewertungsgrundlage und aktuellen Marktdaten schwanken kann, lohnt sich eine unabhängige, nachvollziehbar dokumentierte Ermittlung – damit der tatsächliche Marktwert Ihres Fahrzeugs korrekt abgebildet wird und keine finanzielle Lücke entsteht, die eigentlich vermeidbar gewesen wäre. Was genau unter dem Wiederbeschaffungswert zu verstehen ist und wie er sich vom Restwert unterscheidet, erklären wir ausführlich in unserem Artikel zu Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Auch bei der Leasingrückgabe relevant
Wer sein Fahrzeug least, sollte ohnehin den Fahrzeugwert im Blick behalten – nicht nur im Schadenfall, sondern auch bei der regulären Rückgabe. Wie Sie dort teure Nachforderungen vermeiden, erklären wir bei unserem Leasingrückgabe-Check. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fahrzeug und Vertrag kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie unverbindlich.
