Nach einem Unfall entscheidet sich früh eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoschaden? Davon hängt ab, wer zahlt, wer den Gutachter beauftragt, ob eine Selbstbeteiligung anfällt und ob sich Ihre Versicherungsprämie erhöht.
Haftpflichtschaden: Wenn ein anderer schuld ist
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – Ihre eigene Versicherung ist gar nicht beteiligt.
Teilkaskoschaden: Ereignisse außerhalb Ihrer Kontrolle
Ein Teilkaskoschaden entsteht durch Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben: Diebstahl, Brand/Explosion, Naturereignisse (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Wildschaden oder Glasbruch. Hier zahlt Ihre eigene Teilkaskoversicherung.
Vollkaskoschaden: Wenn Sie selbst schuld sind
Ein Vollkaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, Ihr Fahrzeug mutwillig durch Dritte beschädigt wurde (Vandalismus) oder der gegnerische Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann (Unfallflucht). Hier zahlt Ihre eigene Vollkaskoversicherung.
Sonderfall: Ungeklärte Schuldfrage
Ist zunächst unklar, wer den Unfall verursacht hat, wird der Schaden oft zunächst über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert, da das in der Praxis schneller geht. Klärt sich die Schuldfrage später zugunsten der Gegenseite, kann sich Ihre Kaskoversicherung die Kosten beim gegnerischen Haftpflichtversicherer zurückholen (Regress) – das betrifft aber vor allem das Verhältnis der Versicherer untereinander.
Die drei Schadenarten im Überblick
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Haftpflichtschaden | Teilkaskoschaden | Vollkaskoschaden |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt | Gegnerische Haftpflichtversicherung | Eigene Teilkaskoversicherung | Eigene Vollkaskoversicherung |
| Gutachterkosten | Von der Gegenseite übernommen (ab Bagatellgrenze) | Oft selbst zu tragen, abhängig vom Vertrag | Oft selbst zu tragen, abhängig vom Vertrag |
| Freie Gutachterwahl | Ja, uneingeschränkt | Eingeschränkter – Versicherung darf eigenen Gutachter beauftragen | Eingeschränkter – Versicherung darf eigenen Gutachter beauftragen |
| Selbstbeteiligung | Keine | Häufig ja, je nach Vertrag | Häufig ja, je nach Vertrag |
| Rückstufung/Prämie | Bleibt unberührt | Keine Rückstufung möglich – die Teilkasko kennt gar keine Schadenfreiheitsklasse | Rückstufung möglich, Prämie steigt in den Folgejahren |
Rückstufung: Warum ein Vollkaskoschaden teurer werden kann als gedacht
Anders als beim Teilkaskoschaden droht bei einem Vollkaskoschaden eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse – Ihre Kfz-Versicherung wird dadurch in den folgenden Jahren teurer, unabhängig von der Schadenshöhe. Bei kleineren Schäden lohnt sich deshalb oft ein Vergleich: Ist die Rückstufung über mehrere Jahre gerechnet teurer als die Reparaturkosten selbst, kann es günstiger sein, den Schaden nicht zu melden und selbst zu zahlen.
Warum sich ein unabhängiges Gutachten in allen drei Fällen lohnt
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie ohnehin die freie Wahl Ihres Gutachters – diese lohnt sich, damit Schaden, Wertminderung und Nutzungsausfall von Anfang an korrekt und vollständig dokumentiert sind. Bei einem Teilkasko- oder Vollkaskoschaden macht ein zusätzliches unabhängiges Gutachten vor allem dann Sinn, wenn Zweifel an der Einschätzung des von der Versicherung beauftragten Gutachters bestehen – zur Absicherung durch eine zweite, neutrale Meinung.
Unsicher, welche Schadenart bei Ihnen vorliegt? Kontaktieren Sie mich – ich kläre das mit Ihnen und erstelle bei Bedarf ein unabhängiges Gutachten.
