Das 4-Stufen-Modell des BGH: Fiktive und konkrete Abrechnung einfach erklärt

Wie viel Ihnen nach einem Unfall tatsächlich erstattet wird, hängt nicht nur von der Schadenshöhe ab, sondern auch davon, in welcher der vier Stufen sich Ihr Fall befindet – und ob Sie fiktiv oder konkret abrechnen. Der Bundesgerichtshof hat dafür ein festes Prüfschema entwickelt.

Fiktive oder konkrete Abrechnung: Der Unterschied

  • Fiktive Abrechnung: Sie lassen sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug (vollständig oder überhaupt) reparieren zu lassen. Dabei wird ohne Mehrwertsteuer abgerechnet.
  • Konkrete Abrechnung: Sie lassen tatsächlich reparieren und rechnen anhand der echten Werkstattrechnung ab.

Diese Wahl beeinflusst direkt, wie viel Sie auf den Stufen 2 und 3 erhalten.

Die vier Stufen im Überblick

  1. Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungsaufwand: Volle Erstattung der Reparaturkosten – unabhängig davon, ob Sie fiktiv oder konkret abrechnen.
  2. Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert: Bei konkreter, tatsächlich durchgeführter Reparatur volle Erstattung. Bei fiktiver Abrechnung werden Sie auf den niedrigeren Wiederbeschaffungsaufwand verwiesen.
  3. Reparaturkosten bis zur 130-Prozent-Grenze: Erstattung nur bei konkreter, vollständiger und fachgerechter Reparatur mit mindestens sechsmonatiger Weiternutzung (Details dazu in unserem Artikel zur 130-Prozent-Grenze). Fiktiv abgerechnet gibt es auch hier nur den Wiederbeschaffungsaufwand.
  4. Reparaturkosten über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts: Die Reparatur gilt als unwirtschaftlich. Sie erhalten nur noch den Wiederbeschaffungsaufwand – unabhängig davon, ob Sie reparieren lassen oder nicht.

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Je höher die Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert ausfallen, desto wichtiger wird es, sich für eine konkrete statt fiktive Abrechnung zu entscheiden – ab Stufe 2 verschenken Sie sonst bares Geld.

Warum ein präzises Gutachten die Grundlage ist

Auf welcher Stufe Ihr Fall landet, entscheidet sich allein anhand der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittle ich diese Werte präzise und nachvollziehbar – und Sie haben dabei das Recht, Ihren Gutachter frei zu wählen, unabhängig vom Vorschlag der Gegenseite.

Unsicher, welche Stufe auf Ihren Fall zutrifft? Kontaktieren Sie mich – ich ermittle die entscheidenden Werte präzise und berate Sie zu fiktiver und konkreter Abrechnung.

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