Nach einem Verkehrsunfall schlägt die gegnerische Versicherung häufig vor, den Schaden durch einen eigenen Kfz-Gutachter feststellen zu lassen. Das klingt praktisch – ist aber selten in Ihrem Interesse.
Interessenkonflikt bei versicherungseigenen Gutachtern
Ein Kfz-Sachverständiger, der im Auftrag der Versicherung arbeitet, hat naturgemäß auch deren wirtschaftliche Interessen im Blick. Das muss nicht bedeuten, dass unseriös gearbeitet wird – aber die Unabhängigkeit ist eingeschränkt.
Ihr gutes Recht: freie Wahl des Kfz-Gutachters
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das gesetzlich verankerte Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Was ein unabhängiges Gutachten leistet
Ein neutrales Gutachten dokumentiert den Schaden lückenlos und objektiv – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Das schützt Sie davor, bei der Regulierung finanziell benachteiligt zu werden.
Sie sind sich unsicher, welche Rechte Sie nach einem Unfall haben? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unabhängig und stellen Ihre Interessen in den Mittelpunkt.



