Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung: Das hat der BGH entschieden

Bei einem Lackschaden reicht es oft nicht, nur das beschädigte Teil neu zu lackieren – damit der Farbton einheitlich wirkt, müssen angrenzende Bauteile mitlackiert werden. Diese sogenannte Beilackierung kostet zusätzlich Geld. Bei der fiktiven Abrechnung, also der Auszahlung auf Gutachtenbasis ohne tatsächliche Reparatur, war lange umstritten, ob diese Kosten überhaupt geltend gemacht werden können.

Was ist eine Beilackierung – und warum wurde sie oft gestrichen?

Da moderne Lacke selbst bei identischer Farbcode-Angabe leichte Ton- oder Glanzunterschiede zu benachbarten Bauteilen aufweisen können, wird bei der Reparatur häufig auch das angrenzende Bauteil mitlackiert, um einen einheitlichen Gesamteindruck zu erzielen. Versicherungen argumentierten bei fiktiver Abrechnung lange, diese Kosten seien nicht erstattungsfähig, weil sie eine tatsächliche Reparatur voraussetzen – schließlich weiß man vorher nicht sicher, ob eine Beilackierung im Einzelfall wirklich nötig wird.

Die BGH-Entscheidung von 2019

Der Bundesgerichtshof hat dieser Sichtweise mit Urteil vom 17.09.2019 (Az. VI ZR 494/18) eine klare Absage erteilt: Bestätigt der Sachverständige mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, dass eine Beilackierung bei tatsächlicher Reparatur erforderlich wäre, können die entsprechenden Kosten auch fiktiv geltend gemacht werden. Die fiktive Abrechnung darf den Geschädigten gegenüber einer tatsächlichen Reparatur nicht schlechterstellen.

Worauf es jetzt ankommt: die Einschätzung des Sachverständigen

Damit rückt die fachliche Einschätzung im Gutachten in den Mittelpunkt: Nur wenn ein Kfz-Sachverständiger die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer notwendigen Beilackierung nachvollziehbar begründet, lässt sich der Anspruch auch ohne Werkstattbesuch durchsetzen. Ein sorgfältig erstelltes Unfallgutachten ist deshalb die Grundlage dafür, dass Ihnen bei fiktiver Abrechnung keine berechtigten Ansprüche entgehen. Mehr zum Unterschied zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung erklären wir in unserem Artikel zum 4-Stufen-Modell des BGH. Bei Fragen zu Ihrem Schadenfall kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie unverbindlich.

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